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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
In Anlehnung an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Volkshochschulen gelten folgende Geschäftsbedingungen des iSFF
1. Vertrag
(1) Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme durch das iSFF zustande. Wird bei schriftlicher und fernmündlicher Anmeldung bzw. Anmeldung per e-Mail die Annahme vom iSFF nicht ausdrücklich erklärt, kommt der Vertrag mit der Aushändigung der Anmeldebestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen kommen nicht in Betracht. Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmenden bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.
(2) Für Lehrgänge, die länger als 10 Werktage dauern wird ein detaillierter Unterrichtsvertrag geschlossen.
(3) Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen, dass die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen des iSFF (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus der Beschreibung im Lehrplan und der im Internet veröffentlichten Fassung.
3. Entgelte
Die Teilnahmegebühren werden mit dem Lehrplan und im Internet veröffentlicht.
4. Zahlungsmodalitäten
(1) Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der im Programm ausgewiesenen Kosten vor Beginn der Veranstaltung beim iSFF.
(2) Bei der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (z.Zt. nur für deutsche Kreditinstitute möglich) wird das Entgelt in der Regel 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgebucht.
(3) Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben des Teilnehmenden oder mangelnder Kontendeckung nicht eingelöst werden, so hat der Teilnehmende die entstehenden Kosten zu tragen.
(4) Zahlung per Überweisung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem iSFF möglich.
(5) Eine nachträgliche Rechnungsstellung auf den Namen Dritter ist nicht möglich.
(6) In besonders begründeten Einzelfällen kann Ratenzahlung vereinbart werden.
(7) Für Teilnehmende mit Bildungsgutschein gilt die im Unterrichtsvertrag unter Punkt 7 getroffene Regelung.
5. Teilnahmebescheinigung
Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (mindestens 80 vom Hundert) erstellt das iSFF eine Teilnahmebescheinigung. Die erste Ausfertigung innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Veranstaltung ist unentgeltlich.
6. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem/der im Lehrplan angekündigten Kursleitenden geleitet wird.
(2) Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt zurück.
(3) Können Teile von Veranstaltungen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet das iSFF den Teilnehmenden insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden, oder können Teilnehmende von
dem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt.
(4) Schadenersatzleistungen in Geld sind - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - der Höhe nach auf das Entgelt für den laufenden Unterrichtsabschnitt begrenzt.
7. Haftungsausschluss
(1) Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Lehrveranstaltung haftet das Land Berlin nur bei ihm zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt das Land Berlin keine Haftung.
(3) Für Teilnehmende mit Bildungsgutschein gelten abweichend die Bestimmungen der Unfallkasse Berlin.
8. Pflichten der Teilnehmenden
(1) Bei jeder Teilnahme an einer Lehrveranstaltung des iSFF ist zu jedem Unterrichtstermin eine personifizierte Eintragung in eine entsprechende Anwesenheitsdokumentation erforderlich.
(2) Der/die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, die von ihm/ihr benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume des iSFF sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, sowie das bestehende Rauchverbot zu beachten.
9. Kündigung
(1) Das iSFF kann während eines Unterrichtsabschnittes den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• bei nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten,
• bei gemeinschaftswidrigem Verhalten,
• bei beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.
(2) Der/ die Teilnehmende kann den Vertrag schriftlich, persönlich, per FAX oder per E-Mail in der Geschäftsstelle des iSFF kündigen.
(3) Eine telefonische Mitteilung gilt nicht als Kündigung.
(4) Die Abmeldung bei der/ dem Kursleitenden oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.
(5) Die Kündigung wird vom iSFF schriftlich bestätigt. Kündigungen per E-Mail können per E-Mail bestätigt werden.
(6) Bei einer Kündigung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 20% der Kursgebühr erstattet.
(7) Bei einer Kündigung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 50% der Kursgebühr erstattet.
(8) Bei einer Kündigung ab dem 13. Tag bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 80% der Kursgebühr erstattet.
(9) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes.
(10) Soweit die Teilnahme an Veranstaltungen des iSFF aus öffentlichen Mitteln gefördert wird und die Förderungsbedingungen weitergehende Kündigungsmöglichkeiten zulassen als in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen, werden den Teilnehmenden diese eingeräumt.
10. Urheberschutz
(1) Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
(2) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind ohne Genehmigung nicht gestattet.
11. Speicherung personenbezogener Daten
(1) Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen setzen die Volkshochschulen eine automatisierte Datenverarbeitung ein.
(2) Mit der Anmeldung werden folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Titel, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen sowie die Angabe männlich / weiblich anonymisiert weiterverarbeitet.
(3) Beim Lastschrifteinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbanken der Volkshochschulen übermittelt.
(4) Für die Speicherung und Verarbeitung der erforderlichen Daten für die Programmabwicklung über die Volkshochschul-Datenbank ist die Einverständniserklärung des/ der Teilnehmenden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich (Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. Ankreuzen der entsprechenden Passagen bei der Onlineanmeldung). Ohne die Einverständniserklärung ist die Anmeldung nicht möglich.
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