Bewerbung
Teilnahmevoraussetzungen
Abgeschlossene Schauspiel- oder Musicalausbildung; bei Privatausbildung Nachweis von mehreren Engagements an professionellen Theatern oder Nachweis von Engagements im Film-/Fernsehbereich
Bewerbungsunterlagen
Zusendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen (künstlerische Vita und Abschlusszeugnis Schauspiel und Kopien von Arbeitsverträgen, Bild) unter Angabe des Lehrgangstitels
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung der schriftlichen Bewerbung und einem ausführlichen Auswahlgespräch. Termine für das Auswahlgespräch werden nach Eingang der jeweiligen Bewerbungen individuell vereinbart.
Lehrgangsabschluss
Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Lehrgangs ein trägerinternes Zertifikat.
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Kontakt
Finanzierung
Kosten
Das Teilnahmeentgelt für den Lehrgang Karriereplanung und mediale Selbstdarstellung beträgt 2.043,- €.
Förderung
Bundesagentur für Arbeit
Sind Sie als Schauspieler arbeitslos gemeldet, so besteht die Möglichkeit einer vollständigen Kostenübernahme durch Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Die Maßnahmenummer für diesen Lehrgang lautet: 962 /7043 /2011
GVL
Als Mitglied der GVL besteht die Möglichkeit einer Förderung (Zuschuss), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe auch www.gvl.de).
FFA
Für Schauspieler/-innen, die als Darsteller in Kinofilmproduktionen beschäftigt waren, besteht die Möglichekeit einer Förderung durch die Filmförderungsanstalt - Bundesanstalt des öffentlichen Rechts (FFA).
Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren -zum Bespiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht übersteigt. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Damit übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
Weitere Informationen zu Beratungsstellen und dem Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der Webseite:
www.bildungspraemie.info
Falls Sie einen Prämiengutschein beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie den Kurs erst dann buchen dürfen, wenn für Sie der Prämiengutschein für den von Ihnen ausgewählten Kurs durch die zuständige Beratungsstelle ausgestellt wurde.
Weitere Informationen und Beratung zu den o.g. Fördermöglichkeiten telefonisch beim iSFF unter 030/9018 374 43.